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11.11.2009
Gleichbehandlung von Luftfahrt und Strassenverkehr
Am 29. November stimmen Volk und Stände über die Schaffung einer Spezialfinanzierung Luftverkehr ab. Die Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung würde die Ungleichbehandlung von Luftfahrt und Strassenverkehr beseitigen und Kostenwahrheit herstellen. Bislang fliessen die Erträge der Treibstoffsteuern ausschliesslich in die allgemeine Bundeskasse und in den Strassenverkehr. Neu würde jener Anteil der Verbrauchssteuer auf Flugtreibstoffen, der bisher den Strassenfonds alimentierte, dem Luftverkehr zugeleitet. Sehen Sie hierzu das gesamte dossierpolitik von Economiesuisse.
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